Wie funktioniert die Arbeitsumlage?
- Allgemeine Pflicht: Aktive Mitglieder im Alter von 18 bis 74 Jahren, einschließlich derer, die im aktuellen Jahr das Alter von 18 bzw. 75 erreichen, müssen pro Kalenderjahr 5 Arbeitsstunden leisten.
- Gebühren: Pro nicht erbrachter Arbeitsstunde werden 10 € auf den Beitrag des kommenden Jahres addiert. Die Abbuchung erfolgt gemeinsam per Lastschrift am 15. Februar.
- Jugendliche: Jugendliche unter 18 Jahren können ebenfalls Arbeitsstunden leisten und erhalten für 5 geleistete Stunden eine LK-Turniergebühr erstattet (Quittung an den Vorstand).
- Mitgliedschaft ab Juli: Bei einem Eintritt nach dem 01. Juli des aktuellen Jahres müssen 3 Arbeitsstunden geleistet werden.
- Erfassung der Stunden: Die Erfassung der Arbeitsstunden erfolgt durch den Technischen Leiter oder den Vorstand.
- Stundenrundung: Es werden nur volle Stunden erfasst.
- Vorschläge der Mitglieder: Jedes Mitglied kann eigene Vorschläge, die einen Mehrwert für den TCG generieren, dem Vorstand vorschlagen und nach Bestätigung durchführen (z.B. Rechtsberatung, Gartenarbeit).
- Terminangebote: Pro Kalenderjahr werden mindestens 8 Termine à 2 Stunden koordinierter Arbeitsdienst angeboten (z.B. durch Ramadamas).
- 3 x Frühling
- 3 x Sommer
- 2-3 x Herbst
- Aufgabenverteilung: Der Technische Leiter oder der Vorstand definiert die durchzuführenden Aufgaben und leitet die Arbeitsdienste.
- Mögliche Aufgaben:
- Platzvorbereitung (Plätze abziehen, Sand aufbringen, …)
- Unkraut entfernen
- Terrasse pflegen
- Streicharbeiten
- Rinnen, Bänke, Stühle etc. reinigen
- Mannschaftsführer
- Holzbänke ölen
- Müll entsorgen
- Fenster putzen
- Schuhvorschrift: Auf den Sandplätzen darf nur mit Tennisschuhen gearbeitet werden, um Beschädigungen zu vermeiden.
- Angerechnet wird auch:
- Mannschaftsführeramt
- Fahren der Jugendmannschaften
- Vorstandsamt
- Organisation eines Festes
- Mitglied wirbt Sponsor
- Spenden im Wert von mehr als 50,- Euro
- Gewährung Unterkunft für internationale Mannschaftsspieler