Arbeitsumlage

 

Wie funktioniert die Arbeitsumlage?

  1. Allgemeine Pflicht: Aktive Mitglieder im Alter von 18 bis 74 Jahren, einschließlich derer, die im aktuellen Jahr das Alter von 18 bzw. 75 erreichen, müssen pro Kalenderjahr 5 Arbeitsstunden leisten.
  2. Gebühren: Pro nicht erbrachter Arbeitsstunde werden 10 € auf den Beitrag des kommenden Jahres addiert. Die Abbuchung erfolgt gemeinsam per Lastschrift am 15. Februar.
  3. Jugendliche: Jugendliche unter 18 Jahren können ebenfalls Arbeitsstunden leisten und erhalten für 5 geleistete Stunden eine LK-Turniergebühr erstattet (Quittung an den Vorstand).
  4. Mitgliedschaft ab Juli: Bei einem Eintritt nach dem 01. Juli des aktuellen Jahres müssen 3 Arbeitsstunden geleistet werden.
  5. Erfassung der Stunden: Die Erfassung der Arbeitsstunden erfolgt durch den Technischen Leiter oder den Vorstand.
  6. Stundenrundung: Es werden nur volle Stunden erfasst.
  7. Vorschläge der Mitglieder: Jedes Mitglied kann eigene Vorschläge, die einen Mehrwert für den TCG generieren, dem Vorstand vorschlagen und nach Bestätigung durchführen (z.B. Rechtsberatung, Gartenarbeit).
  8. Terminangebote: Pro Kalenderjahr werden mindestens 8 Termine à 2 Stunden koordinierter Arbeitsdienst angeboten (z.B. durch Ramadamas).
    • 3 x Frühling
    • 3 x Sommer
    • 2-3 x Herbst
  9. Aufgabenverteilung: Der Technische Leiter oder der Vorstand definiert die durchzuführenden Aufgaben und leitet die Arbeitsdienste.
  10. Mögliche Aufgaben:
    • Platzvorbereitung (Plätze abziehen, Sand aufbringen, …)
    • Unkraut entfernen
    • Terrasse pflegen
    • Streicharbeiten
    • Rinnen, Bänke, Stühle etc. reinigen
    • Mannschaftsführer
    • Holzbänke ölen
    • Müll entsorgen
    • Fenster putzen
  11. Schuhvorschrift: Auf den Sandplätzen darf nur mit Tennisschuhen gearbeitet werden, um Beschädigungen zu vermeiden.
  12. Angerechnet wird auch:
    • Mannschaftsführeramt
    • Fahren der Jugendmannschaften
    • Vorstandsamt
    • Organisation eines Festes
    • Mitglied wirbt Sponsor
    • Spenden  im Wert von mehr als 50,- Euro
    • Gewährung Unterkunft für internationale Mannschaftsspieler